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02. Juni 2023
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EU Fit for 55: Ambitionierte Maßnahmen für die Klimaneutralität

Die EU will bis 2050 klimaneutral werden. Ein ehrgeiziges Ziel, das ambitionierte Maßnahmen erfordert. Um die angestrebte Klimaneutralität nicht zu gefährden, hat die EU nun mit „Fit for 55“ ein umfangreiches Maßnahmenpaket vorgestellt.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was bedeutet “Fit for 55”?
  2. Die Eckpfeiler des Fit-for-55-Pakets
  3. Auswirkungen der Fit-for-55-Pakets auf den Gebäudesektor
  4. Fit for 55: Wie geht es weiter?

Was bedeutet “Fit for 55”?

Fit for 55 bezeichnet ein Maßnahmenpaket der EU zur Umsetzung des sogenannten Green Deal. Das große Ziel lautet dabei Klimaneutralität bis 2050.
Die Europäische Kommission schlägt mit diesem Programm eine Neuausrichtung von Wirtschaft und Gesellschaft innerhalb der EU vor, damit die Klimaziele erreicht werden.
Damit der grüne Wandel gelingt, müssen die EU-Rechtsvorschriften angepasst werden. Das Paket umfasst eine Reihe von Vorschlägen, damit die Selbstverpflichtung der EU zur Klimaneutralität und wesentliche Etappenziele nicht gefährdet werden. Mit den Fit-for-55-Vorschlägen wird nun ein ausgewogener Rahmen für die Verwirklichung der ehrgeizigen Ziele geschaffen.

Warum heißt es “Fit for 55”?

Die Bezeichnung Fit for 55 bezieht sich auf das Ziel der EU, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Mit dem neuen Klimagesetz wird die Reduktion der Emissionen zu einer rechtlichen Verpflichtung.

Hintergrund: Green Deal

Der sogenannte European Green Deal wurde im Jahr 2019 vorgestellt. Der Plan sieht vor, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen. Mit diesem Instrument soll es gelingen, den Übergang zu einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft zu schaffen und künftigen Generationen einen gesunden Kontinent zu hinterlassen.

Lesetipp: Klimafreundliches Bauen soll sich ab jetzt auszahlen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde neu aufgestellt. Alle Informationen dazu, finden Sie in diesem Beitrag.

Die Eckpfeiler des Fit-for-55-Pakets

Bei dem Fit-for-55-Klimaplan handelt es sich um eine Sammlung verschiedener Maßnahmen, die auf unterschiedliche Bereiche abzielen. Im Folgenden möchten wir Ihnen die wichtigsten Eckpfeiler des Pakets kurz vorstellen.

Verschärfung des Emissionshandelssystems

Der Handel mit Emissionsrechten gilt als einer der zentralen Instrumente zur Reduktion der Treibhausgasemissionen. Das bisherige Reduktionsziel wird verschärft – von 43 Prozent auf 62 Prozent gegenüber dem Stand von 2005.
Das heißt, dass Emissionsrechte noch stärker gekürzt werden, um das Reduktionsziel zu erreichen. Damit die ambitionierten Ziele umgesetzt werden können, wird künftig das Budget der Emissionszertifikate verkleinert, kostenlose Zertifikate schrittweise abgeschafft und neue Sektoren in den Emissionshandel einbezogen.

Emissionshandel für Verkehr und Gebäude

Im Verkehr und Gebäudesektor müssen Treibhausgase eingespart werden. Ab 2027 soll deshalb ein neues Emissionshandelssystem für diese beiden Sektoren geschaffen werden.
Dazu sollen CO2-Zertfikate frei gehandelt werden. Auf kostenlose Zertifikate für die Marktteilnehmer wird verzichtet. Welche Auswirkungen diese Neuerung auf den Gebäudesektor mit sich bringt, erfahren Sie im weiteren Verlauf.

Klimasozialfonds

Die EU-Mitgliedsstaaten tragen die Belastungen, die mit den Klimazielen verbunden sind. Mit einem neu geschaffenen Klimasozialfonds sollen die Belastungen aus dem neuen Emissionshandelssystem für Gebäude und Verkehr gemildert werden.
Mit den Mitteln des Fonds können die Mitgliedsstaaten Unterstützungsmaßnahmen und Investitionen für diejenigen bereitstellen, die von den Preissteigerungen am stärksten betroffen sind.

CO2-Grenzausgleichssystem

Im Rahmen von „Fit for 55“ soll ein CO2-Grenzausgleichssystem geschaffen werden, das die Verlagerung von CO2-Emissionen in andere Länder verhindert.
Unternehmen aus nicht EU-Ländern unterliegen weniger strengen Emissionsregeln und haben dadurch weniger Mehrkosten zu tragen. Auf Importgüter wie beispielsweise Zement, Stahl oder Aluminium wird daher ein CO2-Preis erhoben.
Auf diese Weise wird eine Gleichbehandlung der EU-Unternehmen und der Importeure sowie die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen gewährleistet.

Steigerung der Energieeffizienz

Um die Klimaziele zu erreichen, müssen die EU-Staaten ihre Energie effizienter nutzen. Mit einer neuen Energieeffizienz-Richtlinie soll der Energieverbrauch bis 2030 gegenüber 2020 stark gesenkt werden (mindestens 9 Prozent).
Die EU-Mitgliedsstaaten müssen damit ihre jährlichen Energieeinsparungsverpflichtungen um fast das Doppelte erhöhen.

Weitere Maßnahmen

Im Rahmen des Fit-for-55-Pakets wurden weitere umfangreiche Maßnahmen vorgelegt. Dazu zählen zum Beispiel

  • Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien
  • 100% CO2-freie Neuwagen ab 2035
  • Aktualisierung der Lastenverteilungsverordnung
  • Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe uvm.

Lesetipp: Wenn Sie sich umfassender über die einzelnen Vorschläge des Maßnahmenpakets informieren wollen, finden Sie auf der Seite des europäischen Rates weitere Informationen.

Auswirkungen des Fit-for-55-Pakets auf den Gebäudesektor

Blick auf einen Bauarbeiter, der auf einer Wandfassung aus Holz arbeitet. Welche Auswirkungen das "Fit for 55" Paket auf den Gebäudesektor hat, erklären wir in diesem Beitrag!

Auf den Gebäudesektor kommen im Rahmen von „Fit for 55“ weitreichende Änderungen zu. Das übergeordnete Ziel der Reduktion von Treibhausgasen soll durch zwei konkrete Maßnahmen unterstützt werden:

  • Ausweitung des Emissionshandel auf Gebäude
  • Anpassung der Richtlinie über die Energieeffizient von Gebäuden

Im Folgenden schauen wir uns die beiden Maßnahmen einmal genauer an.

Emissionshandel für den Gebäudesektor

Der Emissionshandel ist einer der wichtigsten Hebel, um die globale Erderwärmung zu bremsen. Auch im Rahmen des Fit-for-55-Klimapakets bleibt dieses Instrument ein zentraler Bestandteil.
Der Emissionshandel in der bisherigen Form gilt nur für Energieunternehmen, energieintensive Industrien und Teile des Luftverkehrs. Ab 2027 soll ein neues Emissionshandelssystem für Gebäude und andere Sektoren implementiert werden.

Hintergrund: Wie funktioniert der Emissionshandel?

Mit Hilfe des Emissionshandels wird der Ausstoß von Treibhausgasen auf ein zur Erreichung der Klimaziele nötiges Niveau begrenzt. Es werden Emissionsrechte ausgegeben, die die Marktteilnehmer per Auktion ersteigern können. Nur mit diesen Emissionszertifikaten kann CO2 ausgestoßen werden.
Dadurch erhält CO2 einen Preis, den die Emittenten bezahlen müssen. Je weniger Emissionszertifikate vorhanden sind, desto stärker steigt der Preis. Die Idee dahinter: Die Marktteilnehmer werden angehalten, klimafreundlichere Technologien einzusetzen.
Im Gegensatz zum Eingreifen des Staates wird die Verringerung des CO2-Austoßes nicht durch Verbote oder Vorgaben erreicht, sondern über einen freien Wettbewerb. Teilnehmer, die besonders innovativ sind oder ihren Ausstoß schneller senken, können wiederum Emissionsrechte verkaufen.
Ein Teil der Einnahmen des EU-Emissionshandel fließen in einen Innovationsfonds, der Investitionen in klimafreundliche Technologien fördern soll.

Auswirkungen auf den Gebäudesektor

Mit der EU-weiten Ausweitung des Emissionshandels auf den Sektor wird der Ausstoß von CO2 bepreist. Wer Emissionen verursacht muss diesen Preis bezahlen.
In Deutschland gibt es bereits seit 2021 einen nationalen Emissionshandel für die Bereiche Gebäude und Verkehr. Unternehmen, die Heiz- und Kraftstoffe in den Verkehr bringen, müssen einen CO2-Preis bezahlen. Die Mehrkosten werden an Bürgerinnen und Bürger weitergereicht. Durch den CO2-Preis verteuern sich fossile Heiz- und Kraftstoffe.
Damit allgemein die Preise für Endverbraucher nicht zu stark steigen, werden Zertifikatpreise abgefedert und ein Klimasozialfonds eingerichtet.

Lesetipp: In diesem Beitrag stellen wir das Europäische Vorzeigeprojekt mit LORENZ-Modulen aus Oberhausen vor.

Anpassung der Richtlinie zur Energieeffizienz von Gebäuden

Blick durch ein Gerüst auf eine männliche Person mit Warnweste und Helm auf dem Kopf. Im Rahmen des Maßnahmenpakets "Fit for 55" werden umfangreiche Änderungen in der Gebäudeenergieeffizienz nötig werden. Wir zeigen, welche das sind!

In der EU fallen mehr als ein Drittel der Treibhausgasemissionen auf den Gebäudesektor. 75 Prozent der bestehenden Gebäude sind nicht energieeffizient. Eine höhere Energieeffizienz bzw. ein geringerer Energieverbrauch in diesem Sektor ist daher entscheidend für die Erreichung der Klimaziele.
Mit der neuen Richtlinie über Energieeffizienz von Gebäuden in der EU werden neue Standards für neue und renovierte Gebäude vorgelegt. Bis 2050 sollen alle Gebäude in der EU sogenannte Nullemissionsgebäude sein.

Auswirkungen auf Neubauten

Mit der neuen Richtlinie müssen ab 2028 alle Gebäude im Besitz öffentlicher Einrichtungen emissionsfrei sein. Ab dem Jahr 2030 gilt dies für alle neugebauten Gebäude. Ebenfalls ab 2030 werden Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz verbindlich vorgeschrieben.

Auswirkungen auf bestehende Gebäude

Der Bereich der bestehenden Gebäude wird noch einmal unterteilt in Nichtwohngebäude und Wohngebäude.

Für Nichtwohngebäude müssen die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz festlegen. Das heißt, dass eine maximale Energiemenge festgelegt wird, die Gebäude pro Quadratmeter jährlich verbrauchen können.

Bei Wohngebäuden tritt eine zeitliche Staffelung zu den Mindestvorgaben des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs ein. Bis 2033 müssen alle Gebäude das Niveau der Gesamtenergieeffizienzklasse D aufweisen. Bis 2040 sollen die Mitgliedsstaaten das Energieniveau festlegen, um zu gewährleisten, dass 2050 alle Gebäude sogenannte Nullemissionsgebäude sind.

Ausnahmen gelten für:

  • Historische Gebäude
  • Gebäude für religiöse Zwecke
  • Gebäude für Verteidigungszwecke
  • Industrieanlagen, Werkstätten und landwirtschaftliche Nutzgebäude
  • Freistehende Gebäude mit weniger als 50 m2

Was sind Nullemissionsgebäude?

Nullemissionsgebäude sind im Sinne der Richtlinie Gebäude mit einer sehr hohen Gesamtenergieeffizienz. Sie verzeichnen keinen oder einen sehr geringen Energiebedarf. Dieser wird ohne CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen vollständig durch Energie aus erneuerbaren Quellen gedeckt, soweit dies technisch realisierbar ist.

Lesetipp: LORENZ-Montagesysteme aus Holz und Stroh sind klimapositiv. Alle Hintergründe zur Ökobilanzstudie finden Sie in diesem Beitrag.

Energieversorgung für Gebäude

Die neue Richtlinie im Rahmen von „Fit for 55“ sieht außerdem vor, dass ab 2027 alle neuen öffentlichen Gebäude und Nichtwohngebäude mit Solaranlagen ausgestattet werden. Gleiches gilt ab 2028 für alle bestehenden öffentlichen Gebäude, die einer Renovierung unterzogen werden und ab 2030 für alle neuen Wohngebäude.

Fit for 55: Wie geht es weiter?

Mit dem Fit-for-55-Paket hat die EU-Kommission in Abstimmung mit dem Europäischen Rat sowie dem Europäischen Parlament ein umfangreiches Maßnahmenpaket für die Erreichung der europäischen Klimaneutralität 2050 vorgelegt.
Die EU stellt damit die Weichen zur Erreichung des ambitionierten Klimaziels und gibt den Mitgliedstaaten einen regulatorischen Rahmen für die Umsetzung an die Hand.
Dem Reformprojekt müssen allerdings zunächst noch die Mitgliedsstaaten zustimmen.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zu „Fit for 55“

Was heißt „Fit for 55“?

„Fit for 55“ bezeichnet ein Maßnahmenpaket der EU-Kommission, das die EU-weiten Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 Prozent im Vergleich zu 1990 senken soll.

Welche Neuerungen beinhaltet das Fit-for-55-Paket?

Das Fit-for-55-Paket umfasst eine Vielzahl an Vorschlägen für Maßnahmen zur Erreichung des Klimaziels der EU. Zu den wichtigsten Eckpfeiler zählen die

  • Verschärfung des Emissionshandelssystems
  • Ausweitung des Emissionshandels auf die Sektoren Verkehr und Gebäude
  • Einrichtung eines Klimasozialfonds
  • Einführung eines CO2-Grenzausgleichsystem
  • Steigerung der Energieeffizienz

Die wichtigsten Informationen zu diesen Maßnahmen finden Sie in unserem Beitrag.

Welche Auswirkungen hat „Fit for 55“ auf den Gebäudesektor?

Auf den Gebäudesektor kommen mit der Einführung eines neuen Emissionshandelssystems und der Überarbeitung der Richtlinie zur Energieeffizienz für Gebäude weitreichende Änderungen zu. Ab 2027 werden EU-weit Emissionsrechte in diesem Sektor gehandelt. Zusätzlich werden die Vorgaben zur Energieeffizienz der Gebäude verschärft. Ab 2050 sollen alle Gebäude sogenannte Nullemissionsgebäude sein. Mehr Informationen dazu erhalten Sie im Beitrag.

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