Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde neu aufgestellt – klimafreundliches Bauen soll sich ab jetzt auszahlen
Am 01.03.2023 startete die neue Neubauförderung „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN). Damit sei eine Förderwende eingeläutet, die in Deutschland zu einer Bauwende führen soll, heißt es auf der Website des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Da der Gebäudebereich als einer der großen Treibhausgas-Emittenten bis 2045 klimaneutral ausgestaltet werden müsse, würden nun nur noch klimafreundliche Bauten gefördert.
Bauherrschaften von Strohballenbauten können davon nun besonders profitieren, denn endlich werden für die Förderfähigkeit alle Lebenszyklusphasen eines Gebäudes auf ihre Klimawirksamkeit untersucht und in Betracht gezogen! Da der Primärenergiebedarf von strohgedämmten Gebäuden bekanntermaßen besonders niedrig ist, können Strohballenbauer zukünftig gegebenenfalls einfacher als andere Häuslebauer den EH 40 Standard erreichen und die Anforderungen für die Zinsverbilligungen bei KfW-Krediten erfüllen.
Hier die KFN auf einen Blick
- Förderungen in Form von zinsverbilligten Krediten. Die Zinsverbilligung kompensiert den Wegfall von Tilgungszuschüssen der bisherigen Neubauförderung für Wohngebäude aus der BEG-Förderung. Zum Start des Programms liegen die Zinssätze rund 3%-Punkte niedriger als vergleichbare Baufinanzierungsangebote.
- Erhöhte Förderung bei Nachweis des zusätzlichen Qualitätssiegels Nachhaltige Gebäude (QNG)
- Mehr Infos unter: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Klimafreundlicher-Neubau/index.html
Was wird bei der KFN gefördert?
Gefördert werden der Neubau klimafreundlicher Wohn- und Nichtwohngebäude sowie der Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB) neugebauter klimafreundlicher Wohn- und Nichtwohngebäude. Dabei werden die Baukosten (Bruttokosten) inklusive der technischen Anlagen gefördert sowie die Kosten für die Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung.
Wie wird gefördert?
Bei der Förderung gibt es zwei Stufen. Je nach nachgewiesenem Nachhaltigkeitsniveau der Gebäude können folgende Förderungen erzielt werden:
Wohngebäude
- Klimafreundliches Wohngebäude: bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit
- Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG: bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit
Nichtwohngebäude
- Klimafreundliches Nichtwohngebäude: bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben
Wer darf Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind alle Investoren, die ein klimafreundliches Gebäude neu bauen oder ein neugebautes klimafreundliches Gebäude kaufen (der erstmalige Käufer). Es muss ein Sachverständiger für die Antragstellung hinzugezogen werden. Für das Erreichen der Stufe Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG ist eine QNG-Zertifizierungsstelle einzubeziehen. Quelle: https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/BMWSB/DE/2023/02/kfn.html
Noch mehr gute Nachrichten für bayerische Bauherrschaften: Holzbauzuschuss in Bayern wird verlängert! Anträge können weiterhin gestellt werden
Förderfähig ist die gespeicherte Kohlenstoffmenge für den Neubau, die Erweiterung und Aufstockung von Gebäuden kommunaler Gebietskörperschaften in Holzbauweise sowie von mehrgeschossigen Wohngebäuden in Holzbauweise. Nähere Informationen: https://www.stmb.bayern.de/buw/bauthemen/gebaeudeundenergie/foerderprogramme/bayfholz/index.php