Klimawende ausgesetzt, Bauwende gestoppt? Nicht mit LORENZ!
Die Vorkommnisse und Meldungen der letzten Wochen wurden am 30.11. von einen Gerichtsbeschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg fortgeschrieben, welcher der gegenwärtigen Klimapolitik des Bundes eine teilweise Rechtswidrigkeit bescheinigt.
Geklagt hatten der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND e.V.) und die Deutsche Umwelthilfe (DUH e.V), weil Deutschland die Klimaziele im Verkehrs- und Gebäudesektor verfehlt.
Das Gericht verpflichtete die Ampelkoalition zu Sofortmaßnahmen in den genannten Bereichen. Aufgrund neuerlicher Unwägbarkeiten in der Haushaltspolitik und der damit einhergehenden Unsicherheit bei geplanten Förderprogrammen steht die ohnehin angeschlagene Bauwirtschaft vor einer diffusen Informationslage.
In dieser Atmosphäre bringt LORENZ das dringende Gebot, im Bausektor wirksam und massiv CO2 zu sparen, erneut zur Sprache: „Es muss endlich eine Strategie her, wie durch Innovation, Entbürokratisierung und gezielte Anreize die Bauwende gelingt. Wir müssen End-of-Life-Kosten und CO2-Emissionen der Gebäudehülle stärker in Betracht ziehen als bisher. Alle bisherigen Ansätze stellen sich mehr als Kostentreiber, denn als CO2-Minderer dar. Sie greifen zu kurz, wenn es geht den Bausektor bis 2050 klimaneutral zu gestalten.“ führt Rainer K. Schmidt, Geshcäftsführer der Lorenz GmbH aus. „Wir fordern eine CO2-Prämie für schon im Rohbau oder bei der Sanierung verwendete, echte „grüne“ Baustoffe!“
Um seinen Forderungen Nachdruck zu verleihen, plant LORENZ ein Positionspapier „Vorfahrt für Nachwachsende Baustoffe“.