LORENZ sieht in GEG-Novellierung Bestätigung ihrer Produktstrategie
Am 08.07.2022 hat der Bundesrat einer entschärften Version der GEG-Novellierung zugestimmt, welche Anfang Januar in Kraft tritt und den bisher geförderten EH55 Standard zur Vorschrift macht. Damit kommt die Bundesregierung ihrem Ziel, bis 2025 die Regelungen zu EH40 als neue Vorgabe verpflichten zu machen, näher.
Der jetzige neue Effizienzstandard orientiert sich nicht, wie in der Formulierungshilfe der Regierung vorgesehen, an der geltenden BEG-Förderrichtlinie zum „Effizienzhaus 55 (EH55)“. Das bedeutet, dass nur der zulässige Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes reduziert werden soll. Alle Bestimmungen, welche die Anforderungen an die Gebäudehülle betreffen, bleiben vorerst erhalten. Damit entsprechen die Vorgaben des Dämm-Bereiches den bisherigen Regelungen.
Genau dies führt zu Kritik bei Energieberatern, welche anführen, dass nur effiziente Gebäudehüllen nachhaltig den Energiebedarf senken. Die gewonnene Effizienz bei der Energieerzeugung würde durch unzureichende Dämmung verpuffen.
Demgegenüber begrüßen Immobilienverbände den Verzicht auf eine weitere Verschärfungen der Dämm-Vorschriften als „bezahlbaren Klimaschutz“. Weitere Dämmung würde durch die Dämmstoffverklebung und -herstellung für negative Lebenszyklus-Kosten und somit für keine Effizienzsteigerung bei Wohngebäuden führen. Bei Gewerbeimmobilien würde die Dämmung sogar kontraproduktiv wirken, weil mehr Energie für das Aufheizen benötigt werden würde.
„Stroh als Dämmstoff isoliert nicht nur, sondern wirkt regulierend“ führt Rainer Schmidt, der Geschäftsführer der Lorenz GmbH dazu aus. „Ebenso wenig kann man von negativen Lebenszyklus-Kosten sprechen, weil für die Weiterverarbeitung und die Entsorgung kaum CO2 verbraucht wird. Den Rest besorgt die Natur – Stroh hat eine hervorragende Klimabilanz. Wir freuen uns zudem, dass unsere Produkte auch kommende Anforderungen auch jetzt schon bestehen. Darüber hinaus wirken die Dämmeigenschaften des Strohs auch als Hitzeschild im Sommer.“