Stopp der KfW-Neubauförderung: Negativer Effekt auf LORENZ-Projekte bleibt aus!
Der von der Bundesregierung Ende Januar abrupt vorgenommene Stopp der KfW-Neubauförderung hat keinen Effekt auf LORENZ-Projekte. Neubauten sollten künftig nach ihrem CO2-Fußabdruck bewertet werden.
Am 24. Januar 2022 setzte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit sofortiger Wirkung Teile der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) aus. Mit dem vorläufigen Programmstopp für die BEG-Förderung und der Überführung des EH55-Standards zum gesetzlichen Mindeststandard reagieren die KfW und die neue Bundesregierung auf eine klimapolitische Fehlsteuerung der letzten Jahre, so das Ministerium.
Maßgebend für diesen Schritt waren sich häufende Anträge, welche die zum Monatsende auslaufende Neubauförderung des Effizienzhauses/ Effizienzgebäudes 55 (EH55) betroffen haben. Laut Pressemitteilung des Bundesministeriums ist eine dringende Überarbeitung der gesamten Neubauförderung erforderlich geworden. Neben dem vorzeitigen Ende des KfW55-Programms stehen auch die bisherigen Regeln zur KfW-40 Bezuschussung zur Disposition.
Für bis 24.01.2022 eingegangene Anträge nimmt die Bundesregierung nun scheinbar 5,4 Milliarden Euro aus dem Energie- und Klimafond in die Hand, um förderfähige Anträge doch noch zu bewilligen, also nach den „alten“ Kriterien zu bearbeiten. Eine zügige Neuregelung der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude wird nun in Aussicht gestellt.
LORENZ-Projekte nicht betroffen
Die Lorenz GmbH stellt fest, dass derzeitige, sich mit LORENZ-Produkten im Bau befindliche Projekte vom Stopp der Neubau-Förderprogramme nicht betroffen sind. „Kunden, die ein strohgedämmtes Gebäude planen, denken konsequent ökologisch. Sie entscheiden sich für eine ökobilanziell herausragenden Bauweise jenseits von den Zuschussmöglichkeiten für weniger nachhaltige Gebäude!“, meint Rainer Schmidt, Geschäftsführer der Lorenz GmbH. „Wir freuen uns, dass unsere Kunden und Geschäftspartner eine gemeinsame Vision teilen: dass eine Investition in Gebäude klimapositiv und damit enkeltauglich sein muss.“ Schmidt mahnt zudem einen übergeordneten Faktor vom europäischen Auslandsgeschäft der Lorenz GmbH an: „Vor allem interessant ist dabei, die Vorgaben der EU-Taxonomie als Regulatorium im Auge zu behalten.“
Zur angedachten Überarbeitung der BEG-Gebäudeförderung führt Schmidt aus: „LORENZ begrüßt die Ansicht der Bundesregierung, dass neue Standards erarbeitet werden müssen, erreichen regenerative Baustoffe doch ökobilanziell beeindruckende Zahlen bei jetzt schon wettbewerbsfähigen Kosten. Wir fordern daher, zielführende und konkrete Bewertungskriterien, wie beispielsweise die CO2 Emissionen bei der Baustoffherstellung mit in neue Förderrichtlinien einfließen zu lassen.“